Feb 19 2010
Versetzung – flexibler Personaleinsatz und seine Möglichkeiten
I. Die Versetzung von verbeamteten Lehrern
1. Was beinhaltet die Versetzung?
Die Versetzung beinhaltet die dauernde Verlegung des dem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenkreises des Beamten an eine andere Schule desselben oder eines anderen Dienstherrn bei Fortdauer des Beamtenverhältnisses, was im Regelfall den dauerhaften Wechsel des schulischen Einsatzes im gesamten Umfang entspricht. Sie liegt beispielsweise vor, wenn ein Grund- und Hauptschullehrer dauerhaft an die Hauptschule einer anderen Stadt verwiesen wird. Bei der Versetzung ohne Zustimmung des Beamten im Bereich des selben Dienstherrn ist die Versetzung regelmäßig nur dann zulässig, wenn das neue Amt derselben Laufbahn angehört wie das bisherige Amt und mit mindestens dem selben Endgrundgehalt verbunden ist. Sofern diese Voraussetzungen vorliegen, ist es unerheblich, ob das neue Amt mit derselben Verantwortung und dem selben Geschäftsumfang ausgestattet ist. Selbst der Verlust von Funktionsämtern, wie das des Schulleiters, oder von Beförderungsaussichten, sind dann ohne Belang. So kann beim Vorliegen von dienstlichen Gründen sogar ein Rektor einer Grundschule in das Amt des Konrektors an einer anderen Grundschule versetzt werden, da hier auch weiterhin dieselbe Besoldungsgruppe vorliegt. Weiterlesen »















