Archiv für die Kategorie 'Schule & Recht'

Feb 19 2010

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Mascha Franzen

Versetzung – flexibler Personaleinsatz und seine Möglichkeiten

I. Die Versetzung von verbeamteten Lehrern

1. Was beinhaltet die Versetzung?

Die  Versetzung  beinhaltet  die  dauernde  Verlegung  des dem  statusrechtlichen  Amt  entsprechenden  Aufgabenkreises des Beamten an eine andere Schule desselben oder eines anderen Dienstherrn bei Fortdauer des Beamtenverhältnisses, was im Regelfall den dauerhaften Wechsel des schulischen Einsatzes im gesamten Umfang entspricht. Sie liegt beispielsweise vor, wenn ein Grund- und Hauptschullehrer dauerhaft an die Hauptschule einer anderen Stadt verwiesen wird. Bei der Versetzung ohne Zustimmung des Beamten im Bereich des selben Dienstherrn ist die Versetzung regelmäßig nur dann zulässig, wenn das neue Amt derselben Laufbahn angehört wie das bisherige Amt und mit mindestens  dem  selben  Endgrundgehalt  verbunden ist. Sofern diese Voraussetzungen  vorliegen,  ist es unerheblich, ob das neue Amt mit derselben Verantwortung und dem selben Geschäftsumfang ausgestattet ist. Selbst der Verlust von Funktionsämtern, wie das des Schulleiters, oder  von  Beförderungsaussichten,  sind  dann  ohne  Belang. So kann beim Vorliegen von dienstlichen Gründen sogar ein Rektor einer Grundschule in das Amt des Konrektors an einer anderen Grundschule versetzt werden, da hier auch weiterhin dieselbe Besoldungsgruppe vorliegt. Weiterlesen »

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