Mai
27
2010

KE Research
Fehlende Strategie – starre Strukturen – verpasste Chancen
(Klaus Ermecke und Rebecca Ermecke)
Deutsche Unternehmen machen Geschäfte in Asien, Nahost und Südamerika, aber unsere Elite von morgen büffelt weiter Französisch und Latein. Warum scheut die Politik die Ausrichtung der Ausbildung am Bedarf?
Einführung

Deutschlands zukünftige Elite büffelt Fremdsprachen. Bis zu zwei Schuljahre macht aneinandergereiht der Unterricht aus, in dem die Schüler beginnend im 3. Jahr der Grundschule Vokabeln lernen, Grammatik pauken, fremdsprachigen Text übersetzen und gelegentlich sogar frei sprechend Teile eines Dialoges üben.
Kultusdeutschland betrachtet es dabei als wesentliches Merkmal höherer Bildung, daß jeder Schüler bis zum Abitur mindestens zwei Fremdsprachen erlernt(1) Im Standardfall sind dies Englisch als erste und Französisch oder Latein als zweite Sprache.
Aber für den Nachwuchs hat diese Fixierung ihren Preis:
Viele Schüler haben kein Talent für Fremdsprachen. Sie quälen sich und scheitern doch mit einer „fünf“ oder „sechs“ in der Zweitsprache, trotz vielleicht ordentlicher Leistungen in anderen Fächern.
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Tags: Bildungspolitik, Fremdsprachen, Grundsatzreport, Gymnasium
Mrz
04
2010

Redaktion
Die Wirtschaftskrise hat sich bislang nicht negativ auf das Angebot von Ausbildungsplätzen ausgewirkt: Für 100 Schulabgänger standen 2009 rechnerisch 65 Ausbildungsverträge zur Verfügung. Experten gehen davon aus, dass eine ausreichende Versorgung dann gewährleistet ist, wenn diese Quote über Jahre hinweg kontinuierlich bei mindestens zwei Drittel liegt. Mit 74% wurde dieser Wert 2009 in den neuen Ländern klar übertroffen. In den alten Ländern konnte das gute Vorjahresergebnis mit 63% nicht ganz erreicht werden. Unabhängig von konjunkturellen Entwicklungen geht das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) davon aus, dass sich die Lage mittelfristig durch den demographisch bedingten Rückgang der Absolventenzahlen weiter verbessert. www.bibb.de
Tags: Ausbildung, Bildungspolitik
Mrz
04
2010

Redaktion
Laut eines Urteils des Bundessozialgerichts in Kassel vom 13.11.2008 (Aktenzeichen: B 14 AS 36/07 R) werden mehrtägige Klassenfahrten für Kinder von Hartz-IV-Empfängern vollständig bezahlt. Damit bekam eine Berliner Familie Recht, deren Kinder nach Florenz (719 Euro) und Brandenburg (285 Euro) fahren sollten. Die Senatsverwaltung hatte zuvor die Kostenerstattung für Klassenfahrten nach Brandenburg auf 180 Euro und für Fahrten ins Ausland auf 400 Euro beschränkt. Solche Höchstgrenzen seien aber unzulässig, urteilten die Richter, indem sie sich auf das Sozialgesetzbuch II beriefen. Eine Benachteiligung und soziale Ausgrenzung der Kinder soll somit vermieden werden. Zwar könne das Gericht die »moralischen Bedenken« gegen die Finanzierung teurer Ausflüge nachvollziehen. Doch das könne das Land nur verhindern, wenn es per Schulgesetz einen Höchstbetrag einführe.
Tags: Bildungspolitik, Klassenfahrten